Ungleiches Gesundheits­system dank SV-Umbau

9 Gründe, warum die Übernahme der Sozialversicherung durch die Arbeitgeber zutiefst unfair ist

Ab 1. Jänner 2020 wird der von ÖVP und FPÖ auf den Weg gebrachte Umbau der Sozialversicherung Realität. Der Zugang zu einem fairen und gut funktionierenden Gesundheitssystem für alle ist dadurch stark gefährdet. Obwohl der Großteil der Mittel der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) von ArbeitnehmerInnen beigesteuert wird, werden nämlich in Zukunft die Arbeitgeber über das Leistungsangebot entscheiden. Und diese haben bekanntlich andere Interessen als die Beschäftigten. Hinter dem von der Wirtschaft verwendeten Deckmantel der “Entbürokratisierung“ stecken in Wahrheit Privatisierungen, Selbstbehalte und schlechtere Kassenleistungen.

Der ÖGB warnt vor massiven Einschränkungen für Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen:

  • Die Arbeitgeber können jeden Fortschritt in der Sozialversicherung blockieren.

  • Die Arbeitgeber haben kein Eigeninteresse an bestmöglichen Leistungen — sie haben ja ihre eigene Sozialversicherung.

  • Während die versicherten ArbeitnehmerInnen, PensionistInnen und Angehörige vor allem an einem hohen Leistungsniveau interessiert sind, legen die Arbeitgeber vor allem auf niedere Sozialkosten Wert.

  • Viele Arbeitgeber wollen gute Geschäfte mit der Sozialversicherung machen, z.B. Medikamente und Medizinprodukte zu verkaufen, Rehabzentren und Spitäler mit privatem Profit betreiben, statt durch die Sozialversicherung gemeinnützig führen zu lassen usw.

  • Der Gruppe der ArbeitnehmerInnen ihre Interessengegner, die Arbeitgeber, mit gleichem Stimmgewicht in die eigene Sozialversicherung zu setzen, verletzt den Grundsatz der Gegnerfreiheit. Das ist, als würde man GewerkschafterInnen gleichberechtigt in die Wirtschaftskammer oder Landwirtschaftskammer setzen, damit sie dort z.B. Förderungen blockieren können.

  • Rund 160.000 Arbeitgebern wird der gleiche Einfluss auf die Sozialversicherung zugestanden, wie den 7,2 Millionen ArbeitnehmerInnen, die davon betroffen sind.

  • Selbst wenn man nur die Finanzierungsseite (und nicht die für die Menschen existenziell wichtige Leistungsseite) betrachtet, machen Arbeitgeberbeiträge nur 21 % der Mittel der Krankenversicherung der ArbeitnehmerInnen aus.

  • In den Versicherungen der Beamten, Eisenbahner und des Bergbaus haben die Versicherten weiterhin die Mehrheit. In der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) soll das anders sein.

  • Noch schärfere Mehrheitsverhältnisse gib es im neuen Dachverband: 6 ArbeitgebervertreterInnen stehen 4 ArbeitnehmervertreterInnen gegenüber.

Ist das fair? Der ÖGB sagt ganz klar: Nein!

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